Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person sowie jede juristische Personen werden. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zum Ende eines Jahres bei Einhaltung einer 3 Monatsfrist zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds bzw. bei juristischen Personen mit deren Erlöschen. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge von 120,- € / Jahr zu leisten. Die Höhe und Fäligkeit der Mitgliedsbeiträge wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Natürliche und juristische Personen, die dem Verein freiwillig, namhafte Beträge gespendet oder besondere Leistungen für den Verein erbracht haben, können vom Vorstand zu Gönner-Mitgliedern, Mäzenats-Mitgliedern oder zu Mitgliedern auf Lebenszeit ernannt werden. Mitglieder auf Lebenszeit sind von der Bezahlung des Jahresbeitrages befreit.